D 6NEU: Die Privatsphäre von Bewerber*innen um ein Mandat oder öffentliches Amt muss geschützt werden
Veranstaltung: | Landesparteitag |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Anträge |
Antragsteller*in: | KV Rendsburg-Eckernförde (dort beschlossen am: 21.02.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.02.2019, 08:35 |
Antragshistorie: | Version 1(22.02.2019) Version 1(26.03.2019) |
Kommentare
Gerd Weichelt:
ist mir zu unkonkret. Habe einen Änderungsantrag eingereicht.
Lasse Petersdotter:
Gerd Weichelt:
habe den folgenden Änderungsantrag eingereicht. Er wurde aber noch nicht freigegeben.
Gerd Weichelt, KV Ditmarschen 22.02.2019
Änderungsantrag zu Antrag D 1:
1 Der Landesparteitag fordert die Landtagsfraktion auf, sich für eine
2 Gesetzesinitiative einzusetzen, die den Schutz der Privatsphäre von
3 Bewerber*innen um ein Mandat oder öffentliches Amt zum Ziel hat.
Streichen:
3 Bewerber*innen
4 soll es freigestellt werden, anstelle der Privatadresse die Adresse der
5 jeweiligen Geschäftsstelle der Partei anzugeben.
Dafür anfügen:
Hierbei sollen die veröffentlichten personenbezogenen Daten von Bewerber*innen auf das notwendigste Minimum reduziert werden. Dies sollen nur sein:
Partei
Name
Vorname (bei mehreren Vornamen den oder die Rufnamen)
PLZ Wohnort
Gleichzeitig fordert der Landesparteitag die Bundestagsfraktion auf, analog auf eine Änderung der Bundesgesetze und der EU-Gesetze hinzuwirken.
Zusatzliche Begründung:
Die in den Wahlgesetzen geforderten personenbezogenen Daten von Berwerber*innen dienen zur Prüfung der Wählbarkeit bzw. der Wahlberechtigung. Die zur Verschwiegenheit verpflichteten Wahlprüfungsinstanzen dürfen nicht für die Veröffentlichung bestimmte personenbezogenen Daten Dritten nicht zugänglich machen. Am Beispiel der Kommunalwahlen (§ 31 Abs. 1 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung SH) werden folgende Daten (in Klammern die Bewertung) veröffentlicht:
• Partei (notwendige Daten)
• Name (notwendige Daten)
• Vorname (bei mehreren Vornamen den oder die Rufnamen) (notwendige Daten)
• Beruf (nicht notwendige Daten)
• Geburtsjahr (nicht notwendige Daten)
• PLZ Wohnort (notwendige Daten, um zuordnen zu können, ob der/die Bewerber*in einen Bezug zum Kandidaturbereich hat)
• Straße Hausnummer (nicht notwendige Daten)
Die Anzahl der veröffentlichten personenbezogenen Daten soll auf das notwendigste Maß reduziert werden.
Lasse Bombien:
Gerd Weichelt:
Gerd Weichelt: